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Gesundheitspolitik

Innovation braucht Handlungsspielraum:

Reichstag Kuppel

Ein nachhaltig leistungsfähiges Gesundheitssystem kann in Zukunft nicht ohne mehr Wettbewerb bestehen.

 

Deshalb setzen wir uns für mehr Gestaltungsspielraum für Kassen und Leistungserbringer und für mehr Wahlmöglichkeiten der Versicherten ein.

 

BKKiU 2009: Für Wettbewerb, Prävention und betriebliche Kooperation

Die 2009 in Kraft getretene Gesundheitsreform, vor allem der Gesundheitsfonds und der morbiditätsoriente Risikostrukturausgleich, führt zu den tiefgreifendsten Veränderungen in den Organisationsstrukturen des Gesundheitssystems in den vergangenen Jahrzehnten. Die geänderte Finanzierung zwingt die Krankenkassen zur umfassenden Neuausrichtung ihrer Steuerungsprozesse.

 

Wir betriebsbezogene BKK´n stehen hierbei in besonderer Verantwortung gegenüber ihren Versicherten und Trägerunternehmen.

 

Ihre einzigartige Nähe zu den Mitarbeitern ihrer Trägerunternehmen in den Betrieben sowie ihre unverwechselbare „Marke" betriebsbezogene BKK sind Alleinstellungsmerkmale im Umfeld zunehmender Kassenfusionen, sich auflösender Kassenarten, wachsender staatlicher Regulierung und Entmachtung der Selbstverwaltung.

 

Qualität und Wirtschaftlichkeit des Gesundheitswesens braucht Solidarität und Wettbewerb

Die Anforderungen an unser Gesundheitssystem durch steigende Lebenserwartung, medizinischen Fortschritt und an ihre Grenzen stoßende Finanzierungsmöglichkeiten werden im nächsten Jahrzehnt stark steigen. Wollen wir die im internationalen Vergleich anerkannt hohe Qualität der Gesundheitsstrukturen bei gleichzeitig leeren Staatskassen erhalten, müssen alle Strukturen - Kostenträger wie Leistungserbringer - wirklich wettbewerblich ausgerichtet werden.

 

Solidarische Finanzierung durch risikounabhängige Umlagen setzt eine möglichst effiziente Mittelsteuerung voraus, die nur im wettbewerblichen Ringen um die beste Versorgung zu sparsamem Preis gelingen kann. Krankenkassen benötigen hierzu mehr wirtschaftliche Gestaltungsspielräume und Flexibilität.

 

Dazu ist das Kollektivvertragssystem zurückzufahren, es müssen mehr Freiräume für individuelle regionale und bundesweite Verträge geschaffen werden. Fazit: Deregulierung statt zentraler Steuerung des Gesundheitswesens.

 

Von der Krankheitsverwaltung zum unternehmerischen Dienstleister
- „Wir leben Service"

„Welchen Service, welche besonderen Angebote bietet mir meine BKK, wie kann ich meine BKK möglichst schnell erreichen, nicht nur übers Telefon oder E-Mail, sondern auch persönlich?"


Dies sind die Fragen, die für die Versicherten zukünftig im Zentrum stehen werden, nachdem der Gesundheitsfonds für - zumindest zunächst - einheitliche Beiträge gesorgt hat.

 

Betriebsbezogene BKK´n betreuen seit Jahrzehnten ihre Versicherten vor Ort in den Betrieben am Arbeitsplatz. Als Dienstleistungsbereich ihrer Trägerunternehmen, der an unternehmerischen Zielen gemessen wird, agieren wir als moderne Krankenversicherungsunternehmen, bei denen Kundenorientierung und Service keine Schlagworte, sondern gelebte Praxis sind.

 

Wir setzen auf schlanke Strukturen, optimierte Prozesse und hervorragend ausgebildete MitarbeiterInnen anstelle von unbeweglichen, teuren Großstrukturen durch Fusionen und übersteigertem Mitgliederwachstum. Die persönliche Beratung der Versicherten steht bei den traditionellen BKK´n noch im Vordergrund.

 

 

1. Hohe Versorgungsqualität bedingt Vertragsfreiheit

 

Der Vielfalt und Komplexität heutiger Versorgungsprozesse werden die bisherigen Vertragsmonopole der Verbände nicht mehr gerecht. Gezielte, auf die Besonderheiten einzelner Krankheiten und Regionen ausgerichtete Versorgungsbedarfe erfordern größere Vertragsfreiheit bei Krankenkassen und Leistungserbringern statt kollektiven Vertragszwang. Betriebsbezogene BKK´n unterstützen selektive Vertragsmöglichkeiten im ambulanten wie stationären Bereich mit Verzahnung zu Prävention/BGF .Durch die Nähe zu Ihren Versicherten können traditionelle BKK´n diese auch wesentlich besser erreichen und für neue Versorgungsmodelle begeistern. Gerade Modelle der in der Regel kleineren traditionellen BKK´n können interessante „Versuchsmodelle" für bundesweite Lösungen einer Versorgungssteuerung sein.

 

 

2. Gesundheitserhaltung und -förderung mit Vorrang vor Krankheitsbehandlung

- Zur Prävention gibt es keine Alternative -

 

Angesichts demographischer Entwicklung und Zunahme verhaltensabhängiger Volkskrankheiten muss die Versorgung ganz vorn ansetzen: bei Aufklärung und Information der Versicherten sowie Programmen der Prävention und Gesundheitsförderung, um Krankheiten zu vermeiden und nicht nur zu behandeln.

Langjährige Erfahrung, Innovationskraft und hohe Fachkompetenz betriebsbezogener BKK´n bei Prävention und Gesundheitsförderung im Betrieb werden wir auch in Zukunft nutzen Viele erfolgreiche Modelle in den Trägerunternehmen haben gezeigt, dass durch die Betriebliche Prävention auch Zielgruppen angesprochen und zur Teilnahme motiviert werden, die ansonsten nicht oder nur äußerst mühsam zu erreichen sind.

 

Deshalb brauchen Kassen auch in Zukunft ausreichende Finanzmittel für Prävention. Ausbau staatlicher Präventionsaufgaben zulasten der Präventionsbudgets Krankenkassen lehnen wir ebenso ab wie die Kürzung der Kassenmittel für Prävention durch den Morbi-RSA.

 

 

3. Umfassender Ausgleich der Krankheitsausgaben durch Morbi-RSA treibt Kosten in die Höhe

 

Der Morbi-RSA belohnt die Verwaltung und Dokumentation von Krankheiten, anstatt die Vermeidung von Krankheit und schnelle, angemessene Therapie zu fördern.

Umfassender Ausgleich führt zu gigantischer Umverteilung und Fehlanreizen mit der Folge hoher Kostenanstiege. Ein vernünftiger RSA ist notwendig, aber auf Ausgleich der Ausgaben für einzelne schwere Krankheiten zu beschränken. Nur so bleiben Anreize für Krankenkassen erhalten, Wirtschaftlichkeit und Versorgungsqualität zu verbessern.

 

 

4. Selbstverwaltung erhalten

 

Das Beispiel betriebsbezogener BKK´n zeigt Schlagkraft und Kompetenz ursprünglicher Selbstverwaltung der Krankenkassen auf betrieblicher Ebene.

Vertreter der Trägerunternehmen sowie die Vertreter der Versicherten arbeiten hier besonders effizient zusammen, da sie die Belange der Versicherten und Unternehmen hautnah kennen. Daher muss einer  Schwächung der Selbstverwaltung und Verlagerung von Kompetenzen auf die staatliche Ebene eine klare Absage erteilt werden.

 

 

5. Förderung von Innovation, Deregulierung und grenzüberschreitender Kooperationen in der EU

 

Das Zusammenwachsen des Gesundheitsmarktes auf EU-Ebene bedingt, dass deutsche Gesundheitspolitik Gestaltungs- und Handlungsspielräume für alle Beteiligten im Gesundheitswesen vergrößert. Dazu gehören Kooperationen zwischen Kostenträgern in Europa, verbesserter grenzüberschreitender Versicherungsschutz und GKV-Mitgliedschaft, Verträge mit Leistungserbringern in der EU etc. Die heutigen internationalen Strukturen deutscher Unternehmen und der entsprechend internationale Einsatz ihrer Mitarbeiter bedingt, dass die betriebliche Krankenversicherung umfassenden europäischen Versicherungsschutz der in Europa beschäftigten Mitarbeiter unserer Trägerunternehmen sicherstellen darf.

 



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